… Die Länge von Morgen gegen Abend, oder von den Grenzen der Frey-Herrschaft Sax bis an das Thurgau, beträgt allernächst zwölf Stunden; die Breite aber von Mittag gegen Mitternacht ist ungleich; an einigen Orten erstrekt sie sich nur auf drey, an mehrern auf vier, unten aber, wo sie am breitesten ist, auf fünf Stunden.
Herr Scheuchzer hat von der Grafschaft im Jahr 1710 eine sehr brauchbare Charte bekannt gemacht. …
Die Thur. Dieses mehr Wald-Wasser als Fluss, durchströmt die Grafschaft von einem Ende gegen das andere. Ihre zweyfachen Quellen findet man zu oberst in dem Lande, in dem Münster-Ried, unweit der Gemeine Wilden-Haus. Schon in seinem Anfang ist dieser Strom wild und ungestüm; seine öftern und schnellen Ergiessungen verursachen den Anwohnern so wol empfindliche Beschädigungen, als Schreken. Fast alle auf den zahlreichen Gebirgen des Landes entspringenden grössern und kleinern Flüsse und Bäche führen der Thur ihre Wasser zu. …
… Unweit Krumnau hat die Natur selbst über die Thur eine Felsen-Brüke gelegt. Der Strom brauset unter einem Felsen hindurch, der Sprung genannt. Ueber diese Felsen-Brüke fährt, reitet und gehet man ohne die mindeste Gefahr. …
… Der obere Theil oder das Amt der Landschaft ist sehr bergicht; es ist mit hohen Alp-Gebirgen in geraden Linien und Reihen, neben dem Wallenstatter-See, der Grafschaft Sargans, Werdenberg und Gams gleichsam umschlossen. Die höchsten sind diese:
1.) Der Seluner-Stok, auch Luner-Ruk; den erstern Namen hat er von der Alp Selun oder Sylin; 2. die Seelen-Matt, 3. die Breiten-Alp, 4.) der Stok-Berg, 5.) der Schaaf-Berg, 6.) der Sentis, 7.) der Speer; dieser, der an das Gaster grenzet, ist nach dem hohen Sentis der höchste; 8.) der Astakäser-Ruk gegen den Wallen-See, 9.) Goggeyen; ein Frey-Berg vor die Gemsen, zu oberst endet er sich in 2 Spizen, welche beynahe für das Auge die Gestalt von Krebs-Scheeren erhalten; die südliche Seite des Bergs kommt in die Landschaft Gaster; 10.) der Golmen gegen die Grafschaft Werdenberg. Die Gemeine Grabs, welcher dieser Berg ehedem angehörte, soll (nach einer Ueberlieferung) denselben um 40 Mütt dürre Birnen verkauft haben; die Vieh-Zucht ist desnahen in dem obern Amt die Hauptquelle der Nahrung der Einwohner. … Jährlich werden für grosse Summen Gelds Vieh, Butter, Käse, Häute, Unschlitt, aus dem Lande weggeführt. Man pflanzet in dem obern Amt sehr wenig Getreide. …
… Die Jagd des Landes ist an vielen Orten angenehm und reich, auch nicht gar mühsam. Nebst den Füchsen und Hasen werden auf den hohen Gebirgen nicht wenige Gemsen aufgetrieben. Die Schnepfe, Krams- oder Wachholder-Vögel sind so häuffig, dass sie ausser Lands versendt werden. Hasel- Reb- und andere Hüner sind ebenfalls zahlreich. Die Bäche geben verschiedene Arten Fische, besonders Edle- oder Gold-Forellen und Krebse.
Man findet noch hin und wieder beträchtliche Waldungen von Tannen, Forren und Buchen; allein der starke Anwachs der Einwohner, die Erbauung neuer Häuser, welche durchaus meistens von Holz sind, und Scheunen; die so genannten Reutenen, welche an vielen Orten bis an die hohen Gegenden der Berge hinaufreichen, da die ausgestokten Waldungen nicht ferner zur Holz-Pflanzung, sondern zu Pflanzung der Sommer-Früchte, genuzt werden; lassen vermuthen, dass sehr viele Gegenden in wenigen Jahren an Brenn-Holz entblösst werden könnten.
Die Strassen sind durch das ganze Land, besonders aber durch das obere Amt, sehr schlecht und enge. An den allerwenigsten Orten kann man sich der Wagen bedienen, indem diese Art Fuhr-Werk mehrmal in Gefahr stehen würde, in dem Schlamm zu versinken. Man saumet alle Waaren, die so wol in die Landschaft ein- und ausgeführt werden, durch die so genannten Saum-Rosse (Equi Clitellarii). …
… Ueber das siehet man durch das ganze Land (in der Ebene so wol, als in den Berg-Gegenden), eine beynahe unzählbare Menge zerstreuter Häuser. Die Berge sind an den mehrern Orten hoch hinauf bewohnt; man kann mit Grund behaupten, dass das Land Toggenburg eines der stärkst bewohnten Länder der Eidgenossschaft sey. …
… Das Land-Siegel stellt einen stehenden Hund, oder so genannten Englischen Dogg, mit der Umschrift vor; das Land-Wapen enthält auch einen solchen Hund von schwarzer Farbe, mit rother Zunge, und weissem Bande um den Hals, in gelbem Felde.
(Quelle: Genaue und vollständige Staats- und Erd-Beschreibung der ganzen Helvetischen Eidgenossschaft, derselben gemeinen Herrschaften und zugewandten Orten. Erster Band, Zürich, bey Orell, Gessner und Compagnie. 1765. Daraus: Die Grafschaft Toggenburg. Von Johann Conrad Fäsi)